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Was ist betriebliches Gesundheitsmanagement, und was gehört dazu?

Betriebliches Gesundheitsmanagement, kurz BGM, ist der organisatorische Rahmen, mit dem ein Unternehmen die Gesundheit seiner Beschäftigten steuert. Es umfasst drei Bausteine, die rechtlich unterschiedlich verankert sind: den Arbeitsschutz, das betriebliche Eingliederungsmanagement und die betriebliche Gesundheitsförderung. Der erste und der zweite Baustein sind Pflicht, der dritte ist freiwillig.

Drei Personen planen gemeinsam die betriebliche Gesundheitsförderung.
Symbolbild. Das Bild wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt.

Der Arbeitsschutz ist die Pflichtaufgabe

Nach dem Arbeitsschutzgesetz muss jeder Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen beurteilen und Maßnahmen treffen, die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit schützen. Grundlage ist die Gefährdungsbeurteilung nach Paragraf 5 ArbSchG. Sie erfasst auch psychische Belastungen. Der Arbeitsschutz fragt danach, was die Arbeit den Menschen zumutet, und verändert dann die Arbeit.

Das Eingliederungsmanagement setzt später an

Ist eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten. Das steht in Paragraf 167 Absatz 2 SGB IX. Es setzt die Zustimmung der betroffenen Person voraus, und die Interessenvertretung ist zu beteiligen. Ziel ist, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und den Arbeitsplatz zu erhalten. Die Pflicht trifft den Arbeitgeber unabhängig davon, ob ein Angebot angenommen wird.

Die Gesundheitsförderung ist freiwillig

Der dritte Baustein ist der, den die meisten meinen, wenn sie von BGM sprechen. Betriebliche Gesundheitsförderung setzt überwiegend beim Verhalten an: Bewegungsangebote, Ernährung, Entspannung, Suchtprävention. Der Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes kennt daneben auch Maßnahmen, die auf die Verhältnisse im Betrieb zielen. Sie ist freiwillig, und genau darin liegt ihre Schwierigkeit. Niemand muss mitmachen, also entscheidet die Qualität des Angebots darüber, ob überhaupt jemand mitmacht.

Die gesetzlichen Krankenkassen haben hier einen eigenen Auftrag. Paragraf 20b SGB V gibt ihnen auf, Betriebe bei der Gesundheitsförderung zu unterstützen. Was das im Einzelfall bedeutet, hängt von der Kasse und vom Betrieb ab.

Was BGM von Einzelmaßnahmen unterscheidet

Ein Obstkorb ist kein Gesundheitsmanagement. Der Unterschied liegt im Kreislauf: Analyse, Zielsetzung, Maßnahme, Auswertung, Anpassung. Ohne Analyse weiß niemand, woran es liegt. Ohne Auswertung weiß niemand, ob sich etwas verändert hat. Wo dieser Kreislauf fehlt, entstehen Angebote, die gut gemeint sind und nach kurzer Zeit niemanden mehr interessieren.

In der Praxis bleibt häufig die Auswertung liegen, seltener die Analyse. Die Anmeldezahl steht früh fest, die Frage nach dem Nutzen stellt niemand, und im nächsten Jahr beginnt dasselbe von vorn.

Wer im Unternehmen zuständig ist

Formal liegt die Verantwortung beim Arbeitgeber. Operativ landet sie fast immer in der Personalabteilung, oft bei einer Person, die das Thema neben ihrer eigentlichen Aufgabe führt. Der Betriebsrat hat bei Gesundheitsangeboten Mitbestimmungsrechte. Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt bringen den arbeitsmedizinischen Blick ein.

Wenn Sie ein Angebot planen, klären Sie diese Zuständigkeiten vor der Auswahl des Anbieters. Ein Programm, das erst im Nachhinein durch die Mitbestimmung muss, kostet Zeit, die vorher niemand eingeplant hat.

Stand und Quellen

Stand dieses Beitrags: 13. September 2026. Arbeitsschutzgesetz, Paragraf 5. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch, Paragraf 167 Absatz 2. Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, Paragraf 20b. Betriebsverfassungsgesetz, Paragraf 87 Absatz 1. Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes in der jeweils geltenden Fassung.

Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand zum genannten Datum wieder und ersetzt keine Rechtsberatung.

Wie ein betriebliches Rückenangebot konkret abläuft, steht auf der Seite zu Wellenpuls Rückenfrei.

Der Wellenpuls LWS ist kein Medizinprodukt, sondern ein Trainingsgerät. Die neuromuskuläre Elektrostimulation ist nicht für alle geeignet. Nicht anwenden bei Herzschrittmacher oder anderen implantierten elektronischen Geräten, bei Epilepsie, in der Schwangerschaft und bei akuter Nervenkompression. Maßgeblich ist die Gebrauchsanweisung, die jedem System beiliegt. Wer eine Vorerkrankung hat, sollte die Nutzung vorher ärztlich abklären. Weitere Anwendungshinweise stehen auf der Produktseite von Wellenpuls LWS.