Welche Kennzahlen zeigen, ob ein Gesundheitsangebot im Betrieb angenommen wird?
Brauchbar sind vier Kennzahlen: die Anmeldequote, die Verteilung der Teilnahme über die Bereiche, die Nutzung nach drei und nach zwölf Monaten und eine anonyme Rückmeldung der Teilnehmenden. Die Krankenstandsquote gehört nicht dazu. Warum sie trotz ihrer Beliebtheit ungeeignet ist, steht weiter unten.
Anmeldequote
Wie viele der Anspruchsberechtigten haben sich angemeldet? Das ist die einfachste Zahl und die erste, die überhaupt vorliegt. Sie zeigt, ob das Angebot angekommen ist. Bei einer niedrigen Anmeldequote lohnt der Blick auf die Kommunikation, bevor das Angebot selbst in Frage gestellt wird.
Verteilung über die Bereiche
Wichtiger als die Gesamtzahl ist die Verteilung. Wenn die Verwaltung überdurchschnittlich und die Produktion kaum vertreten ist, erreicht das Angebot die falschen Menschen. Diese Zahl braucht keine Personenbezüge. Es genügt, die Anmeldungen je Bereich zu zählen, und zwar nur in Bereichen, die groß genug sind, dass sich niemand zuordnen lässt.
Nutzung nach drei und nach zwölf Monaten
Eine Anmeldung ist keine Nutzung. Die interessante Frage lautet, wie viele nach drei Monaten noch dabei sind und wie viele nach zwölf. Ein Rückgang nach den ersten Wochen ist bei freiwilligen Angeboten zu erwarten. Wie stark er ausfällt, sagt etwas über die Alltagstauglichkeit aus.
Anonyme Rückmeldung
Zwei bis drei Fragen genügen: Passt das Angebot in Ihren Alltag? Würden Sie es weiterempfehlen? Was fehlt? Anonym, freiwillig, kurz. Eine solche Rückmeldung erklärt die Zahlen, die die anderen drei Kennzahlen liefern.
Warum die Krankenstandsquote ungeeignet ist
Die Krankenstandsquote schwankt aus Gründen, die mit dem Gesundheitsangebot nichts zu tun haben: Infektwellen, Altersstruktur, Auftragslage, Personalwechsel, Wetter. Bei einem mittleren Unternehmen ist die Zahl der Teilnehmenden zu klein, um in dieser Quote sichtbar zu werden.
Wer den Erfolg eines freiwilligen Angebots an der Krankenstandsquote misst, bekommt entweder ein zufälliges Ergebnis oder gar keines. Beides schadet dem Angebot, weil es die Diskussion in die falsche Richtung lenkt.
Was der Datenschutz vorgibt
Angaben zum Gesundheitszustand sind nach Artikel 9 DSGVO besonders geschützt. Auswertungen für den Arbeitgeber sollten deshalb nur aggregiert und erst ab einer Gruppengröße erfolgen, bei der ein Rückschluss auf einzelne Personen ausgeschlossen ist. Ein Anbieter, der Ihnen personenbezogene Auswertungen anbietet, schafft Ihnen ein Problem.
Die Kennzahlen vor dem Start festlegen
Legen Sie fest, was Sie messen wollen, bevor das Angebot startet, und stimmen Sie es mit dem Betriebsrat ab. Kennzahlen, die nachträglich eingeführt werden, sind erklärungsbedürftig, und die Erklärung kommt dann zu spät.
Welche Auswertung ein betriebliches Rückenangebot liefert, steht auf der Seite zu Wellenpuls Rückenfrei.