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Wie plant die Personalabteilung einen Gesundheitstag im Betrieb?

Ein Gesundheitstag braucht vier Entscheidungen: den Zweck, den Termin, den Ort und die Nachbereitung. Der häufigste Fehler ist, ihn als Einzelveranstaltung zu planen. Ein Gesundheitstag wirkt, wenn er der Einstieg in etwas ist, das danach weiterläuft.

Zwei Organisatoren bereiten einen Informationsstand für einen Gesundheitstag vor.
Symbolbild. Das Bild wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt.

Der Zweck bestimmt alles Weitere

Soll der Tag informieren, Angebote sichtbar machen oder zu einer Anmeldung führen? Diese drei Zwecke verlangen unterschiedliche Formate. Ein Informationstag kommt mit Ständen und Broschüren aus. Ein Tag, der zur Anmeldung führen soll, braucht die Möglichkeit, etwas auszuprobieren, und eine Anmeldemöglichkeit vor Ort.

Der Termin entscheidet über die Reichweite

Legen Sie den Tag so, dass mehrere Schichten ihn erreichen. In Zweischichtbetrieben heißt das ein Zeitfenster über den Schichtwechsel. In Dreischichtbetrieben braucht es entweder zwei Termine oder ein sehr weites Fenster. Ein Gesundheitstag von 9 bis 15 Uhr erreicht die Verwaltung und die Frühschicht.

Prüfen Sie außerdem den Betriebskalender: Inventur, Urlaubszeit, Auftragsspitzen und Betriebsversammlungen konkurrieren um dieselbe Aufmerksamkeit.

Der Ort muss auf dem Weg liegen

Kantine, Foyer, Pausenraum. Ein Stand auf einem Weg, den Beschäftigte ohnehin gehen, ist ohne Umweg erreichbar. Ein Konferenzraum im dritten Stock verlangt eine eigene Entscheidung. Rechnen Sie außerdem mit Wartezeiten, wenn etwas ausprobiert werden kann, und planen Sie Sitzgelegenheiten ein.

Was vorher zu klären ist

Mit dem Betriebsrat: ob die Teilnahme in der Arbeitszeit möglich ist, ob Listen geführt werden und was mit ihnen geschieht. Mit dem Datenschutz: welche Angaben Anbieter vor Ort erheben und auf welcher Grundlage. Mit der Arbeitssicherheit: ob Aufbau und Ablauf am gewählten Ort zulässig sind.

Wenn Beschäftigte am Stand etwas körperlich ausprobieren, gehört eine Abfrage möglicher Kontraindikationen dazu. Diese Angaben sind Gesundheitsdaten nach Artikel 9 der Datenschutz-Grundverordnung. Sie gehören zum Anbieter und nicht zum Arbeitgeber. Klären Sie vorher, wer die Abfrage durchführt, dass die Antworten den Betrieb nicht erreichen und dass über den Tag hinaus nichts davon gespeichert wird.

Fotos und Filmaufnahmen

Aufnahmen von Beschäftigten brauchen eine Grundlage. Im Beschäftigungsverhältnis richtet sich die Zulässigkeit nach Artikel 6 der Datenschutz-Grundverordnung und Paragraf 26 des Bundesdatenschutzgesetzes. Ob daneben Paragraf 22 des Kunsturhebergesetzes weiter anwendbar ist, wird uneinheitlich beurteilt. In der Praxis führt beides zur selben Konsequenz, nämlich zu einer freiwilligen und schriftlich festgehaltenen Einwilligung. Klären Sie das vor dem Tag, nicht danach, und weisen Sie sichtbar darauf hin, wenn fotografiert wird.

Die Nachbereitung

Ein Gesundheitstag ohne Nachbereitung ist ein netter Tag. Planen Sie, was in der Woche danach passiert: eine kurze Information mit den Angeboten, die vor Ort zu sehen waren, eine Anmeldemöglichkeit für die, die nicht kommen konnten, und eine Rückmeldung, wie viele teilgenommen haben.

Der Aufwand im eigenen Haus

Kalkulieren Sie realistisch: Raumbuchung, Abstimmung mit den Anbietern, interne Ankündigung über mehrere Kanäle, Betreuung am Tag selbst, Nachbereitung. Fragen Sie Anbieter ausdrücklich, welche dieser Aufgaben sie übernehmen. Der Unterschied zwischen einem Anbieter, der nur einen Stand stellt, und einem, der den Tag durchführt, ist erheblich.

Stand und Quellen

Stand dieses Beitrags: 13. September 2026. Verordnung (EU) 2016/679, die Datenschutz-Grundverordnung, Artikel 6 und Artikel 9. Bundesdatenschutzgesetz, Paragraf 26. Kunsturhebergesetz, Paragraf 22. Betriebsverfassungsgesetz, Paragraf 87 Absatz 1.

Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand zum genannten Datum wieder und ersetzt keine Rechtsberatung.

Wie ein Gesundheitstag im Rahmen eines Rückenangebots abläuft, steht auf der Seite zu Wellenpuls Rückenfrei.

Der Wellenpuls LWS ist kein Medizinprodukt, sondern ein Trainingsgerät. Die neuromuskuläre Elektrostimulation ist nicht für alle geeignet. Nicht anwenden bei Herzschrittmacher oder anderen implantierten elektronischen Geräten, bei Epilepsie, in der Schwangerschaft und bei akuter Nervenkompression. Maßgeblich ist die Gebrauchsanweisung, die jedem System beiliegt. Wer eine Vorerkrankung hat, sollte die Nutzung vorher ärztlich abklären. Weitere Anwendungshinweise stehen auf der Produktseite von Wellenpuls LWS.